Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für sämtliche Verträge, Leistungen und Lieferungen der TEMPORI GMBH, FN 679404z, Edtstraße 2, 4060 Leonding, Österreich (im Folgenden „Tempori“) gegenüber ihren Auftraggebern (im Folgenden „Kunde“).
Tempori erbringt Leistungen ausschließlich gegenüber Unternehmern im Sinne des § 1 UGB, gegenüber juristischen Personen des öffentlichen Rechts sowie gegenüber öffentlich-rechtlichen Sondervermögen. Verträge mit Verbrauchern im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes (KSchG) werden nicht geschlossen. Der Kunde sichert zu, den Vertrag in Ausübung seiner unternehmerischen Tätigkeit abzuschließen.
Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, auch wenn Tempori ihnen nicht ausdrücklich widerspricht oder die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringt. Ihre Geltung bedarf der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung von Tempori.
Individuell getroffene Vereinbarungen, insbesondere im Angebot, in der Auftragsbestätigung oder in einer gesonderten Leistungsbeschreibung, gehen diesen AGB vor.
Diese AGB gelten in der bei Vertragsabschluss gültigen Fassung auch für alle künftigen Geschäfte mit demselben Kunden, ohne dass es eines gesonderten Hinweises bedarf.
Vertragsabschluss und Angebote
Angebote von Tempori sind freibleibend, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
Als verbindlich bezeichnete Angebote bleiben 30 Tage ab Ausstellungsdatum aufrecht, sofern im Angebot keine abweichende Frist angegeben ist. Nach Ablauf dieser Frist ist Tempori an das Angebot nicht mehr gebunden.
Der Vertrag kommt durch schriftliche Auftragsbestätigung von Tempori, durch Annahme des Angebots durch den Kunden oder durch Beginn der Leistungserbringung durch Tempori zustande.
Kostenvoranschläge werden ohne Gewähr im Sinne des § 1170a ABGB erstellt, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind. Zeichnet sich eine wesentliche Überschreitung ab, informiert Tempori den Kunden unverzüglich.
Angaben in Präsentationen, Projektskizzen, Demonstrationen und Prototypen dienen der Veranschaulichung und stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar.
Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen des Vertrages bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Schriftform. Soweit in diesen AGB Schriftform verlangt wird, genügt die Übermittlung per E-Mail, sofern nicht ausdrücklich anderes bestimmt ist.
Leistungsumfang
Tempori erbringt Beratungs- und Umsetzungsleistungen im Bereich Prozessdigitalisierung und KI-Automatisierung für kleine und mittlere Unternehmen. Der konkrete Leistungsumfang ergibt sich ausschließlich aus dem Angebot, der Auftragsbestätigung oder einer gesonderten Leistungsbeschreibung. Nicht ausdrücklich vereinbarte Leistungen sind nicht geschuldet.
Beratung, Prozessanalysen und Workshops. Beratungsleistungen einschließlich Prozessanalysen und Workshops vor Ort werden als Dienstleistung erbracht. Geschuldet ist das fachgerechte Tätigwerden, nicht ein bestimmter wirtschaftlicher Erfolg. Termine werden einvernehmlich festgelegt; Reisezeiten und Reisekosten werden gesondert verrechnet, sofern vereinbart.
Vereinbarte Termine für Workshops und Vor-Ort-Leistungen können vom Kunden bis fünf Werktage vor dem Termin kostenfrei verschoben oder abgesagt werden. Bei späterer Absage werden 50 %, bei Absage innerhalb von zwei Werktagen vor dem Termin 100 % des vereinbarten Entgelts für den betroffenen Termin verrechnet. Bereits angefallene Reisekosten sind jedenfalls zu ersetzen.
Entwicklung und Betrieb von Automatisierungslösungen. Die Erstellung individueller Automatisierungslösungen erfolgt als Werkleistung auf Basis der vereinbarten Leistungsbeschreibung. Betrieb, Wartung, Hosting, Support und laufende Betreuung sind Dauerschuldverhältnisse und nur geschuldet, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden.
WhatsApp-basierter Assistent. Tempori ist ein von Meta zugelassener Tech Provider. In dieser Rolle bindet Tempori die WhatsApp-Business-Nummer des Kunden technisch an und betreibt darauf einen KI-gestützten Assistenten. Voraussetzung ist, dass der Kunde über ein gültiges Meta-Business-Konto und einen WhatsApp Business Account verfügt und die jeweils geltenden Bedingungen und Richtlinien von Meta — insbesondere die WhatsApp Business Terms und die WhatsApp Business Messaging Policy — akzeptiert. Vertragspartner von Meta ist ausschließlich der Kunde. Rufnummer und Business-Konto bleiben dem Kunden zugeordnet.
Abrechnung der Plattformgebühren. Die Nutzungsgebühren der WhatsApp Business Platform — insbesondere die konversations- bzw. nachrichtenbezogenen Entgelte — rechnet Meta unmittelbar mit dem Kunden ab. Tempori verrechnet ausschließlich die eigene Software und die eigenen Dienstleistungen und schuldet keine Leistungen von Meta. Änderungen der Preismodelle von Meta liegen außerhalb des Einflussbereichs von Tempori und berühren die mit Tempori vereinbarten Entgelte nicht.
Der Kunde ist für die Zulässigkeit der über den Assistenten versendeten Inhalte, für das Vorliegen der erforderlichen Einwilligungen (Opt-in) der Empfänger sowie für die Einhaltung der Richtlinien von Meta verantwortlich. Verstöße können zu Einschränkungen, Sperren oder zur Deaktivierung von Konten oder Rufnummern durch Meta führen; solche Maßnahmen hat Tempori nicht zu vertreten.
Tempori ist berechtigt, zur Leistungserbringung Subunternehmer sowie Leistungen Dritter — insbesondere Hosting-, Cloud-, Schnittstellen- und KI-Modellanbieter — heranzuziehen. Die Verantwortung für die vertragsgemäße Leistungserbringung gegenüber dem Kunden bleibt davon unberührt.
Änderungen oder Erweiterungen des vereinbarten Leistungsumfangs (Change Requests) bedürfen einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung über Umfang, Termine und Vergütung.
Tempori ist berechtigt, die Leistungen technisch weiterzuentwickeln und anzupassen, insbesondere aufgrund von Änderungen bei Drittanbietern, aus Sicherheitsgründen oder zur Erfüllung rechtlicher Vorgaben, soweit der vereinbarte Leistungsumfang dadurch nicht wesentlich eingeschränkt wird.
Mitwirkungspflichten des Kunden
Der Kunde stellt alle für die Leistungserbringung erforderlichen Informationen, Unterlagen, Daten und Inhalte rechtzeitig, vollständig und unentgeltlich zur Verfügung.
Der Kunde stellt die erforderlichen Zugänge zu seinen Systemen und zu den Systemen Dritter bereit und hält die dafür notwendigen Konten und Lizenzen auf eigene Kosten aufrecht. Dies betrifft insbesondere:
- Meta Business Manager und WhatsApp Business Account einschließlich verifizierter Rufnummer,
- bestehende Fach- und Verwaltungssysteme, etwa CRM, Warenwirtschaft, Kalender und E-Mail,
- Test- und Produktivumgebungen sowie die erforderlichen Berechtigungen.
Der Kunde benennt einen entscheidungsbefugten Ansprechpartner und einen Vertreter. Freigaben, Rückmeldungen und Entscheidungen erfolgen innerhalb angemessener Frist, in der Regel binnen fünf Werktagen.
Der Kunde ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Rechtmäßigkeit der von ihm bereitgestellten Inhalte und Daten sowie für das Bestehen der erforderlichen Rechte Dritter verantwortlich.
Der Kunde führt regelmäßige Datensicherungen nach dem Stand der Technik durch, insbesondere vor Eingriffen von Tempori in seine Systeme, und stellt die Wiederherstellbarkeit seiner Daten sicher.
Der Kunde trifft angemessene Zugangs- und Sicherheitsmaßnahmen, hält Zugangsdaten geheim und meldet Tempori Sicherheitsvorfälle, die die Leistungen betreffen, unverzüglich.
Kommt der Kunde seinen Mitwirkungspflichten nicht, nicht rechtzeitig oder nicht vollständig nach, verschieben sich vereinbarte Termine und Fristen angemessen. Der dadurch entstehende Mehraufwand wird nach den vereinbarten Sätzen nach Zeitaufwand verrechnet. Für Verzögerungen und Mängel, die auf unterlassener Mitwirkung beruhen, haftet Tempori nicht.
Preise, Zahlung, Verzug
Alle Preise verstehen sich netto in Euro zuzüglich Umsatzsteuer und allfälliger Abgaben. Entgelte, Lizenzen und Plattformgebühren Dritter sind nicht enthalten, sofern nicht ausdrücklich anderes vereinbart ist.
Die Abrechnung erfolgt nach der im Angebot getroffenen Vereinbarung als Pauschale, nach Tagessätzen oder nach Zeitaufwand. Bei Abrechnung nach Zeitaufwand wird in angefangenen Viertelstunden verrechnet.
Bei Projekten ist Tempori berechtigt, Teilrechnungen nach Projektfortschritt sowie eine Anzahlung bei Auftragserteilung zu verrechnen, soweit dies im Angebot vorgesehen ist.
Laufende Services werden monatlich im Voraus verrechnet, sofern nichts anderes vereinbart ist. Nutzungsabhängige Bestandteile werden monatlich im Nachhinein abgerechnet.
Rechnungen sind binnen 14 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig. Rechnungen werden elektronisch als PDF an die vom Kunden bekanntgegebene E-Mail-Adresse übermittelt; der Kunde stimmt der elektronischen Rechnungslegung zu.
Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen für Geschäfte zwischen Unternehmern gemäß § 456 UGB. Der Kunde ersetzt darüber hinaus die notwendigen Betreibungs- und Einbringungskosten einschließlich des Pauschalbetrages nach § 458 UGB sowie angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsvertretungskosten.
Befindet sich der Kunde mit einer fälligen Zahlung länger als 14 Tage nach Mahnung in Verzug, ist Tempori berechtigt, laufende Leistungen nach vorheriger Ankündigung mit angemessener Frist von mindestens sieben Tagen auszusetzen oder Zugänge zu sperren. Der Entgeltanspruch bleibt für diesen Zeitraum bestehen.
Der Kunde ist zur Aufrechnung nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenforderungen berechtigt. Die Zurückbehaltung von Entgelten ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Entgelte für laufende Services können einmal jährlich mit Wirkung ab Beginn eines Verlängerungszeitraums angepasst werden. Tempori kündigt die Anpassung mindestens zwei Monate vor Wirksamkeit schriftlich an. Übersteigt die Erhöhung die Veränderung des von der Statistik Austria verlautbarten Verbraucherpreisindex seit der letzten Anpassung, steht dem Kunden das Recht zu, den Vertrag zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Anpassung zu kündigen.
Laufzeit und Kündigung
Projekt- und Werkleistungen enden mit vollständiger Erbringung und Abnahme der vereinbarten Leistung.
Laufende Services — insbesondere Betrieb, Wartung, Support sowie der Betrieb des WhatsApp-basierten Assistenten — werden auf die im Angebot vereinbarte Mindestlaufzeit abgeschlossen. Ohne abweichende Vereinbarung beträgt die Mindestlaufzeit zwölf Monate. Der Vertrag verlängert sich jeweils um zwölf Monate, sofern er nicht von einem Vertragsteil mit einer Frist von drei Monaten zum Ende der jeweiligen Laufzeit gekündigt wird.
Ist keine Mindestlaufzeit vereinbart, kann der Vertrag von beiden Vertragsteilen mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende gekündigt werden.
Das Recht zur Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für Tempori insbesondere vor bei Zahlungsverzug des Kunden von mehr als 30 Tagen trotz Mahnung, bei einer wesentlichen Vertragsverletzung, die trotz schriftlicher Aufforderung und angemessener Nachfrist nicht behoben wird, bei rechtswidriger Nutzung der Leistungen sowie bei Eröffnung eines Insolvenzverfahrens über das Vermögen des Kunden oder dessen Abweisung mangels Masse, soweit gesetzlich zulässig.
Kündigungen bedürfen der Schriftform; E-Mail genügt.
Nach Vertragsende stellt Tempori dem Kunden auf dessen Verlangen die beim Kunden entstandenen Daten in einem gängigen, maschinenlesbaren Format binnen 30 Tagen zur Verfügung. Darüber hinausgehende Unterstützung bei Migration und Offboarding wird nach Aufwand verrechnet. Die Löschung erfolgt nach Maßgabe des Auftragsverarbeitungsvertrages und der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten. Konten, Rufnummern und Lizenzen des Kunden bei Drittanbietern bleiben unberührt.
Verfügbarkeit und Leistungen Dritter
Tempori bemüht sich um eine möglichst hohe Verfügbarkeit der von ihr betriebenen Leistungen. Eine bestimmte Verfügbarkeit, Reaktions- oder Wiederherstellungszeit ist nur geschuldet, wenn sie in einer gesonderten schriftlichen Vereinbarung (Service Level Agreement) ausdrücklich zugesagt wurde.
Für Wartungs-, Aktualisierungs- und Sicherheitsarbeiten kann der Betrieb vorübergehend eingeschränkt werden. Tempori kündigt planbare Arbeiten nach Möglichkeit im Voraus an und führt sie soweit zumutbar außerhalb der üblichen Geschäftszeiten des Kunden durch.
Die Leistungen beruhen teilweise auf Diensten Dritter, insbesondere auf der von Meta Platforms Ireland Limited betriebenen WhatsApp Business Platform sowie auf Hosting-, Cloud- und KI-Modellanbietern.
Keine Verfügbarkeit von Drittplattformen geschuldet. Tempori schuldet weder die Verfügbarkeit noch den Fortbestand der Plattformen Dritter, insbesondere nicht jene von Meta beziehungsweise WhatsApp, und hat auf deren Betrieb keinen Einfluss. Ausfälle, Änderungen des Funktionsumfangs, der Preise, der Richtlinien oder der Schnittstellen (API) sowie Einschränkungen, Sperren oder Deaktivierungen von Konten, Rufnummern oder Nachrichtenkontingenten durch Meta oder andere Anbieter hat Tempori nicht zu vertreten. Solche Ereignisse stellen keinen Mangel der Leistung von Tempori dar und begründen keine Ansprüche auf Schadenersatz, Preisminderung oder Vertragsauflösung, sofern Tempori sie nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat.
Wird die vereinbarte Leistungserbringung durch Änderungen bei Drittanbietern dauerhaft unmöglich oder wirtschaftlich unzumutbar, sind beide Vertragsteile berechtigt, den betroffenen Leistungsteil außerordentlich zu beenden. Bereits erbrachte Leistungen sind abzugelten. Tempori bemüht sich in diesem Fall um eine gleichwertige Alternative; der dafür erforderliche Anpassungsaufwand ist gesondert zu vereinbaren und zu vergüten.
Ereignisse höherer Gewalt — insbesondere Netz- und Stromausfälle, Cyberangriffe, behördliche Maßnahmen, Arbeitskämpfe und Naturereignisse — befreien den betroffenen Vertragsteil für die Dauer und im Umfang der Auswirkung von seinen Leistungspflichten. Dauert das Ereignis länger als 60 Tage an, ist jeder Vertragsteil berechtigt, den betroffenen Leistungsteil aufzulösen.
KI-gestützte Funktionen
Die Leistungen von Tempori setzen ganz oder teilweise generative Sprachmodelle ein. Deren Ausgaben werden statistisch erzeugt und sind auch bei sorgfältiger Konfiguration, Anweisung und Erprobung nicht vollständig vorhersehbar.
KI-generierte Antworten und Inhalte können unvollständig, veraltet, missverständlich oder inhaltlich unrichtig sein. Fehlerhafte Ausgaben lassen sich nach dem Stand der Technik nicht ausschließen. Tempori schuldet daher keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung der KI-Ausgaben für einen bestimmten Zweck.
Kontrolle geschäftskritischer Kommunikation. Die Verantwortung für die Kontrolle geschäftskritischer Kommunikation verbleibt beim Kunden. Ausgaben, die rechtsverbindliche Erklärungen, Preis-, Liefer- oder Terminzusagen, Angaben zu Produkteigenschaften oder rechtliche, steuerliche, finanzielle oder gesundheitsbezogene Auskünfte betreffen, sind vom Kunden vor ihrer Verwendung zu prüfen und freizugeben. Der Kunde richtet dafür geeignete Kontroll- und Eskalationsprozesse ein, insbesondere die Übergabe an einen Mitarbeiter.
Der Assistent trifft keine automatisierten Entscheidungen mit rechtlicher Wirkung oder ähnlich erheblicher Beeinträchtigung im Sinne des Art. 22 DSGVO, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart und rechtlich zulässig ist. Die Verantwortung für die Zulässigkeit eines solchen Einsatzes trägt der Kunde.
Der Kunde erfüllt die gegenüber Endnutzern bestehenden Transparenz- und Kennzeichnungspflichten hinsichtlich des Einsatzes künstlicher Intelligenz, soweit deren Umsetzung nicht ausdrücklich von Tempori übernommen wurde.
Der Kunde verpflichtet sich, keine rechtswidrigen Inhalte über die Leistungen zu verarbeiten oder zu verbreiten und die Nutzungsbedingungen der eingesetzten Modell- und Plattformanbieter einzuhalten.
Nutzungsrechte
An den für den Kunden individuell erstellten Lösungen — insbesondere Konfigurationen, Automatisierungsabläufen, Anweisungen an Sprachmodelle (Prompts), Schnittstellen, Skripten und der zugehörigen Dokumentation — räumt Tempori dem Kunden mit vollständiger Bezahlung des vereinbarten Entgelts ein zeitlich unbefristetes, räumlich unbeschränktes, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Recht zur Nutzung im eigenen Geschäftsbetrieb ein.
Bis zur vollständigen Bezahlung ist die Nutzung nur widerruflich gestattet.
Tempori behält sämtliche Rechte an vorbestehenden Komponenten, Standardmodulen, Vorlagen, Bibliotheken, Werkzeugen und Methoden sowie an deren Weiterentwicklungen. Tempori ist berechtigt, allgemeines Know-how, generische Bausteine und im Zuge der Leistungserbringung gewonnene Erfahrungen für andere Kunden zu verwenden, soweit dabei keine vertraulichen Informationen des Kunden offengelegt werden.
Die Weitergabe an Dritte, die Unterlizenzierung, die Vermietung sowie die Nutzung durch verbundene Unternehmen bedürfen der vorherigen schriftlichen Zustimmung von Tempori.
Für eingesetzte Drittsoftware und Open-Source-Komponenten gelten deren Lizenzbedingungen; der Kunde hat diese einzuhalten.
Bearbeitungen, Rückübersetzungen und Änderungen der Lösung durch den Kunden oder von ihm beauftragte Dritte sind nur im gesetzlich zulässigen Rahmen gestattet. Beruht ein Mangel auf solchen Eingriffen, entfallen Gewährleistung und Haftung insoweit.
Die Daten und Inhalte des Kunden bleiben dessen ausschließliches Eigentum. Tempori erwirbt daran keine Rechte über das zur Vertragserfüllung erforderliche Ausmaß hinaus.
Geheimhaltung
Die Vertragsteile verpflichten sich, alle im Rahmen der Zusammenarbeit erlangten vertraulichen Informationen geheim zu halten, ausschließlich für Zwecke des Vertrages zu verwenden und Dritten nicht zugänglich zu machen.
Vertraulich sind insbesondere Geschäfts- und Betriebsgeheimnisse, Preise und Kalkulationen, Prozessbeschreibungen, technische Konzepte, Zugangsdaten, Kunden- und Mitarbeiterdaten sowie alle Informationen, die als vertraulich bezeichnet werden oder deren Vertraulichkeit sich aus den Umständen ergibt.
Ausgenommen sind Informationen, die allgemein bekannt sind oder ohne Verletzung dieser Verpflichtung bekannt werden, die dem Empfänger bereits rechtmäßig bekannt waren, die von Dritten rechtmäßig ohne Geheimhaltungspflicht erlangt wurden oder die unabhängig entwickelt wurden. Besteht eine gesetzliche oder behördliche Offenlegungspflicht, informiert der offenlegende Vertragsteil den anderen vorab, soweit dies zulässig und möglich ist.
Die Weitergabe an Mitarbeiter, Subunternehmer und Berater ist zulässig, soweit sie zur Vertragserfüllung erforderlich ist und diese Personen einer entsprechenden Geheimhaltungspflicht unterliegen.
Die Geheimhaltungspflicht gilt für die Dauer des Vertragsverhältnisses und drei Jahre über dessen Beendigung hinaus. Für Geschäftsgeheimnisse im Sinne des § 26b UWG gilt sie zeitlich unbeschränkt, solange deren Voraussetzungen vorliegen.
Datenschutz
Beide Vertragsteile halten die anwendbaren datenschutzrechtlichen Bestimmungen ein, insbesondere die Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und das Datenschutzgesetz (DSG).
Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten durch Tempori als Verantwortliche — etwa im Rahmen der Anbahnung und Abwicklung des Vertragsverhältnisses — finden sich in der Datenschutzerklärung unter www.tempori.at/datenschutz.
Soweit Tempori personenbezogene Daten im Auftrag des Kunden verarbeitet — insbesondere beim Betrieb des WhatsApp-basierten Assistenten und beim Zugriff auf Systeme des Kunden — schließen die Vertragsteile vor Beginn der Verarbeitung einen gesonderten Auftragsverarbeitungsvertrag nach Art. 28 DSGVO ab. Dieser geht diesen AGB in allen datenschutzrechtlichen Fragen vor.
Der Kunde ist Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Z 7 DSGVO für die in seinen Systemen und Kommunikationskanälen verarbeiteten personenbezogenen Daten. Er verantwortet insbesondere die Rechtsgrundlage der Verarbeitung, die Erfüllung der Informationspflichten, das Einholen erforderlicher Einwilligungen — namentlich für die Kommunikation über WhatsApp — sowie die Wahrung der Betroffenenrechte.
Verarbeitungen durch Meta im Rahmen der WhatsApp Business Platform erfolgen auf Grundlage des unmittelbaren Vertragsverhältnisses zwischen dem Kunden und Meta. Tempori ist für diese Verarbeitungen nicht Verantwortliche.
Der Einsatz weiterer Auftragsverarbeiter, insbesondere von Hosting-, Cloud- und KI-Modellanbietern, richtet sich nach dem Auftragsverarbeitungsvertrag.
Gewährleistung
Tempori leistet Gewähr dafür, dass Werkleistungen bei Übergabe der vereinbarten Leistungsbeschreibung entsprechen. Für Dienstleistungen wird die fachgerechte Erbringung, nicht jedoch ein bestimmter Erfolg geschuldet.
Der Kunde hat die Leistung unverzüglich zu prüfen und Mängel gemäß § 377 UGB unverzüglich, längstens binnen 14 Tagen ab Übergabe, bei verdeckten Mängeln binnen 14 Tagen ab Entdeckung, schriftlich und mit nachvollziehbarer Beschreibung zu rügen. Unterbleibt die rechtzeitige Rüge, gilt die Leistung als genehmigt.
Die Leistung gilt als abgenommen, wenn der Kunde nicht binnen 14 Tagen ab Bereitstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt oder wenn er die Leistung produktiv nutzt.
Die Gewährleistungsfrist für Werkleistungen beträgt zwölf Monate ab Übergabe, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Tempori behebt berechtigt gerügte Mängel vorrangig durch Verbesserung oder Austausch innerhalb angemessener Frist. Preisminderung oder — bei einem wesentlichen und unbehebbaren Mangel — Wandlung stehen dem Kunden erst zu, wenn zwei Verbesserungsversuche fehlgeschlagen sind.
Keine Gewährleistung besteht für Beeinträchtigungen, die zurückzuführen sind auf unsachgemäße Nutzung, Änderungen durch den Kunden oder Dritte, unterlassene Mitwirkung, den Betrieb außerhalb der vereinbarten Systemumgebung, Ausfälle oder Änderungen von Leistungen Dritter nach Punkt 7 sowie auf die inhaltliche Beschaffenheit von KI-Ausgaben nach Punkt 8.
Die Vermutungsregel des § 924 ABGB wird ausgeschlossen. Der Kunde hat zu beweisen, dass der Mangel bereits im Übergabezeitpunkt vorlag.
Ansprüche auf Ersatz von Mangelfolgeschäden richten sich ausschließlich nach Punkt 13.
Haftung
Tempori haftet nur für Schäden, die sie vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht hat. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Soweit gesetzlich zulässig, ist der Ersatz von Folgeschäden, entgangenem Gewinn, ausgebliebenen Einsparungen, Zinsverlusten, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Datenverlust, mittelbaren Schäden sowie von Schäden aus Ansprüchen Dritter ausgeschlossen.
Die Haftung von Tempori ist bei grober Fahrlässigkeit der Höhe nach begrenzt mit dem Netto-Auftragswert der betroffenen Leistung, bei Dauerschuldverhältnissen mit dem für die betroffene Leistung in den zwölf Monaten vor dem schadensbegründenden Ereignis geleisteten Netto-Entgelt.
Für den Verlust von Daten haftet Tempori nur bis zu jenem Aufwand, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Datensicherung durch den Kunden nach Punkt 4.5 zur Wiederherstellung erforderlich gewesen wäre.
Eine Haftung für Leistungen und Maßnahmen Dritter nach Punkt 7 sowie für Inhalte, Freigaben und Kontrollversäumnisse des Kunden nach Punkt 8 besteht nicht.
Schadenersatzansprüche des Kunden sind binnen zwölf Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, jedenfalls binnen drei Jahren ab dem schadensbegründenden Ereignis, gerichtlich geltend zu machen.
Der Kunde hält Tempori hinsichtlich Ansprüchen Dritter schad- und klaglos, die daraus entstehen, dass vom Kunden bereitgestellte oder freigegebene Inhalte und Daten rechtswidrig sind oder dass der Kunde gegen Richtlinien von Plattformanbietern verstößt.
Die Haftung für Personenschäden, die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben von den vorstehenden Beschränkungen unberührt.
Schlussbestimmungen
Es gilt österreichisches Recht unter Ausschluss der Verweisungsnormen des internationalen Privatrechts und unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG).
Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit dem Vertragsverhältnis wird das sachlich zuständige Gericht in Linz, Österreich, vereinbart. Tempori ist berechtigt, den Kunden auch an dessen allgemeinem Gerichtsstand zu klagen.
Erfüllungsort ist der Sitz von Tempori in 4060 Leonding.
Die Übertragung von Rechten und Pflichten aus dem Vertrag bedarf der Zustimmung des anderen Vertragsteils. Tempori ist berechtigt, den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Einzelrechtsnachfolge auf ein verbundenes Unternehmen oder einen Rechtsnachfolger zu übertragen.
Bei laufenden Dauerschuldverhältnissen kann Tempori diese AGB mit Wirkung für die Zukunft ändern. Die Änderung wird dem Kunden mindestens sechs Wochen vor ihrem Wirksamwerden in Textform mitgeteilt. Widerspricht der Kunde nicht binnen vier Wochen ab Zugang, gelten die geänderten Bedingungen als angenommen; auf diese Folge wird in der Mitteilung gesondert hingewiesen. Im Fall des Widerspruchs ist Tempori berechtigt, das Vertragsverhältnis zum Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderung zu beenden.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam oder undurchsetzbar sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. Die unwirksame Bestimmung gilt als durch eine wirksame ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommt.
Mitteilungen erfolgen an die zuletzt bekanntgegebenen Kontaktdaten. Änderungen von Firma, Anschrift, Rechtsform oder Rechnungsdaten sind unverzüglich bekanntzugeben.
Vertragspartner und Kontakt
- Unternehmen
- TEMPORI GMBH
- Anschrift
- Edtstraße 2, 4060 Leonding, Österreich
- Firmenbuch
- FN 679404z
- Geschäftsführung
- Stefan Ilic
- Ansprechpartner
- Stefan Ilic
- sil@tempori.at